Frage zu Eintrag ins neue MarktStammdatenRegister ( MaStR ) ?
|Seit Feb. 2019 hat die BundesNetzAgentur eine neue Verpflichtung für Anlagenbetreiber von netzgebundener Stromerzeugung aktiviert. Das betrifft auch die seit langen in Betrieb befindlichen PV-Anlagen:
Neuanlagen, ab 1.2.19 ff in Betrieb, haben sich innerhalb von 4 Wochen einzutragen:
Anlagenbetreiber Bestand: Sie haben Zeit bis „Advent“ 2020.
Unser Mitglied Martin Creuzburg hat hierzu eine Hilfe zusammengestellt, die sie hier finden:
Kontakt zu Marktstammdatenregister / Bundesnetzagentur
Kontaktformular
oder
Tel.: 0 228 14-3333
Fax: 0 228 14-3334
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SfV) und Mitbegründer des ersten EEG 2000 schreibt hierzu: